Patientenverfügung , Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
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Patientenverfügung , Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

Vortrag zur Vorsorge

Dienstag, 15.10.19 um 19.00 Uhr


Pfarrsaal, 83355 Grabenstätt

Referent/in
  • Karl Schulz, Referentin, Betreuungsstelle Landratsamt Karl Schulz

Kursnummer : 30797

  • Eintritt frei - Spende erbeten kostenlos
Anmeldestelleninformation: nicht erforderlich
Reihe: Und mehr ... Lebensgestaltung
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Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, rechtzeitig Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen - nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Eine Patientenverfügung kann Aufschluss darüber geben, wie man im Falle eines Falles behandelt werden möchte - und wie nicht. Damit der Patientenverfügung auch Gehör verschafft werden kann, empfiehlt es sich, diese mit einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu koppeln und somit einer vertrauten Person das Recht zu übertragen, für mich zu handeln und meine Interessen zu vertreten.


Kooperation
Pfarrgemeinderat

Termine
Di, 15.10.2019 19:00 Uhr